Ungerechtfertigten Generalverdacht verhindern
Eingriff in die Privatsphäre
Das neue Polizeigesetz erlaubt es der Polizei, tief in die Privatsphäre der unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger einzudringen, ohne einen triftigen Grund dafür zu haben.
Ungerechtfertige Überwachung
Ohne dringenden Tatverdacht darf die Polizei in Privaträumen herumschnüffeln und Privatpersonen ohne rechtsstaatliche Ermächtigung überwachen.
Das Volk unter Generalverdacht
Grundsätzlich werden alle Bürgerinnen und Bürger mit diesem Gesetz einem kollektiven Generalverdacht unterstellt. Gegen diesen Eingriff in die Freiheitsrechte gilt es sich zu wehren.
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